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Berufskolleg Niederberg des Kreises Mettmann

- Europaschule -

Hausordnung


Herzlich Willkommen am Berufskolleg Niederberg!


Unser Berufskolleg Niederberg -Europaschule- ist ein sehr gepflegtes und offenes „Haus des Lernens“. Wir bieten unseren Studierenden und Schülerinnen und Schülern eine räumlich und technisch sehr gut ausgestattete Schule, in der das Lernen Freude macht und erfolgreich verläuft.

Dazu brauchen wir die Unterstützung aller Beteiligten, die im Bereich des Berufskollegs Niederberg tätig sind. Es gelten die in der Präambel des Schulprogramms geltenden Grundsätze der Verhaltensweisen. Ergänzend dazu wird zur Regelung der Ordnung in den Klassenräumen, Fachräumen, Werkstätten, Fluren, Toiletten, der Sporthalle und auf dem Außengelände folgende Schulordnung erlassen:


 1.   Parken


Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler parken nur auf den gekennzeichneten Parkflächen. Die mit dem „P-Lehrpersonal“ bezeichneten Parkflächen dürfen nur von Lehrkräften benutzt werden. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Reicht der Parkraum nicht aus, werden die Benutzer auf die öffentlichen Verkehrsflächen mit den dort geltenden Vorschriften verwiesen.

Auf freie Zufahrt für die Feuerwehr und andere Einsatzfahrzeuge ist zu achten.

Das gesamte Schulgelände darf nur im Schritttempo befahren werden.

Ein Befahren des Schulhofes ist strikt untersagt.


2.   Schulbeginn


Beim ersten Gongzeichen begeben sich die Schülerinnen und Schüler in das Schulgebäude, um rechtzeitig beim zweiten Gongzeichen vor dem Klassenzimmer einzutreffen. Sollte die jeweilige Lehrkraft fünf Minuten nach dem zweiten Zeichen nicht erschienen sein, erkundigt sich die Klassensprecherin/der Klassensprecher im Büro nach deren Verbleib.


3.   Weisungsbefugnis


Für das gesamte Schulgelände übt die Schulleitung das Hausrecht aus. Weisungsbefugt sind alle Lehrkräfte sowie die Hausmeister.


4.   Pausenzeiten


Während der Pausen halten sich Schülerinnen und Schüler auf dem Hof bzw. in der Pausenhalle oder dem Foyer (Haupteingangsebene ohne Treppenaufgänge) auf.

Beim Verlassen des Schulgeländes während der Pausen erlischt der Versicherungsschutz.


5.   Sauberkeit


Das Schulgebäude ist sauber zu halten. Der Verzehr von Speisen im Schulgebäude, insbesondere in den Klassenräumen, Fachräumen und Werkstätten ist – mit Ausnahme der Pausenhalle und des Foyers – nicht gestattet. Trinken aus bruchsicheren und verschließbaren Behältern ist in Klassenräumen gestattet. Entstehender Abfall ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

Gebäude und Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln; bei mutwilliger Beschädigung der Räume und Einrichtungsgegenstände haftet der Verursacher.

Beim Verlassen des Raumes ist zu prüfen, dass alle Fenster fest verschlossen sind und kein Müll herumliegt.

Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Sie sind bestimmungsgemäß und getrennt nach Geschlechtern zu benutzen. Auf größtmögliche Sauberkeit ist zu achten.


6.   Rauchverbot


Es gilt das gesetzliche Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, daher ist Rauchen auch mittels E-Zigaretten grundsätzlich auf dem gesamten Schulgelände verboten.


7. Das Mitführen, Weitergeben und Konsumieren von Drogen und Alkohol ist auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verboten. Bei Zuwiderhandlung droht der Verweis von der Schule. Das Gleiche gilt für die Teilnahme am Unterricht unter Einfluss von Drogen.


8. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen und gewaltunterstützenden Video- bzw. Computerspielen ist verboten.


9. Kappen o.ä. Kopfbedeckungen sind in den Unterrichtsräumen abzunehmen.


10. Für Übungsräume und Werkstätten gelten über die Schulordnung hinaus besondere Benutzungsordnungen, die in den Räumen aushängen.


11. Die Benutzung von Handys, Smartphones, Tablets u.ä. ist während der Unterrichtszeit nur schulisch und auf Anweisung der Lehrkraft gestattet.


12. Die Schulgebäude und das Schulgelände dürfen nur von schulzugehörigen Personen betreten werden; andernfalls ist eine Anmeldung im Schulbüro erforderlich.

Schulfremde Personen sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.


13. Alles Weitere regelt das Schulgesetz (SchG).


Schulkonferenzbeschluss vom 07.11.2018


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